Питання 5

Das Phänomen kennen viele in Deutschland: Manchmal ist das Internet langsamer, als im Vertrag mit dem Provider vereinbart ist. In so einem Fall kann man seine Gebühr reduzieren. Juristisch war das aber bis jetzt nicht einfach zu realisieren. Das ist jetzt anders – mit genauen Kriterien von der Bundesnetzagentur. Das Amt für Telekommunikation bietet auf www.breitbandmessung.de ein Tool zur Messung der Geschwindigkeit des Anschlusses an. Das macht die Software an zwei Tagen 20-mal. Zeigt das Resultat, dass der Anschluss zu langsam ist? Dann kann man seine Gebühr reduzieren – entsprechend der fehlenden Geschwindigkeit. Auch eine Kündigung des Vertrags ist möglich. Bei beiden Optionen schreibt man dem Provider und schickt das Messungsprotokoll mit.

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